12. Mär. 2013
Eine der schwierigsten Fragen für einen Unternehmer ist es, wie und wann er sich von seinem Unternehmen trennen soll. Im Unterschied zu den ganz normalen Geschäftsführungsentscheidungen – kaufe ich diese oder jene Maschine, entwickle ich mein Unternehmen in diese oder jene Richtung, usw. – hat die Entscheidung über eine Weitergabe oder Veräußerung eines Unternehmens ultimativen Charakter. Nach der Trennung gibt es kein Retour. Die Trennung stellt sozusagen den finalen Geschäftsakt im Unternehmerleben dar. Wenn dieser ultimative Geschäftsakt nicht gelingt, erscheint das Lebenswerk oftmals als nicht gelungen.
10. Mär. 2013
Wie bereits am 25.09.2012 auf unserer Homepage berichtet, plante das Bundeskabinett Erleichterungen in der Rechnungslegung. Nun ist das Gesetz mit dem Jahreswechsel in Kraft getreten. Demnach können Kleinstbetriebe in der Rechtsform einer Kapital- oder einer Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende natürliche Personen wie die normale GmbH oder die GmbH & Co. KG erstmals für den Abschlussstichtag 31.12.2012 weniger umfangreiche Vorgaben für die Rechnungslegung nutzen. Grundlage dieser Rechnungslegungserleichterungen ist das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz, das noch am 28.12.2012 in Kraft trat. Bei Unternehmen mit geringen Umsätzen und Vermögenswerten lösen die Vorgaben für die Rechnungslegung oft eine deutliche Entlastung aus.
07. Mär. 2013
Steuerpflichtige, die sich in einer Existenzgründung befinden, müssen oft aufgrund ihrer zukünftigen selbständigen Erwerbstätigkeit umfangreiche Investitionen tätigen. Investitionen, welche 410,-- Euro überschreiten sind steuerlich in der Regel ab der Investition auf die Nutzungsdauer abzuschreiben. Jedoch gibt es für kleinere und mittlere Betriebe die Möglichkeit Teile der Abschreibungen bereits vor der Investition steuerlich geltend zu machen. Dies ist u.a. gerade in den Fällen von besonderem Interesse, in denen ein Existenzgründer zuvor noch als Arbeitnehmer erwerbstätig war und dort Lohnsteuerabzüge hatte. In dieser Konstellation ist es möglich diese „vorgezogenen“ Abschreibungen mit den Arbeitnehmereinkünften zu verrechnen und Teile der Lohnsteuer zurückzubekommen.
30. Nov. 2012
Über Jahre hinweg haben die schweizer Banken mehr oder minder offen damit geworben, dass bei ihnen Gelder, von denen die deutsche Finanzverwaltung nichts weiß, sicher deponiert werden können. Die UBS hat deswegen mit der amerikanischen Steuerverwaltung erhebliche Probleme bekommen und Strafgelder in Höhe von über 700 Millionen US Dollar an die USA bezahlt.
30. Nov. 2012
Die strafbefreiende Selbstanzeige, ein Unikat des Steuerrechts, ist schwieriger als man gemeinhin denkt. Bei der strafbefreienden Selbstanzeige handelt es sich um eine Berichtigung der Steuererklärung. Die ursprüngliche Steuerklärung war falsch und der Steuerpflichtige hat die Falschangaben mit Absicht gemacht (=Steuerhinterziehung).
25. Sep. 2012
Das Bundeskabinett hat am 19.9.2012 den Entwurf des Gesetzes zur Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften (MicroBilG) verabschiedet. Auslöser hierfür ist eine EU-Richtline, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht bestimmte Kleinstunternehmen von bestimmten Pflichten zu befreien. Davon will die Bundesregierung nun Gebrauch machen und das HGB ändern.
05. Sep. 2012
Integrierte Versorgungsverträge mit Krankenkassen sind aufgrund der Vergütung neben dem normalen Budget eines Arztes immer häufiger anzutreffen. Jedoch sollten Ärzte aufpassen wenn diese Verträge mit Gemeinschaftspraxen abgeschlossen werden, denn da könnte das Steuerrecht zu erheblichen Problemen führen.
30. Apr. 2012
Das „Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt” wurde am 21.09.2011 unterzeichnet (siehe auch Artikel vom 16. Oktober 2011). Gegenstand des Abkommens sind im Wesentlichen die Regelung zur Nachversteuerung von deutschen Vermögenswerten bei schweizerischen Banken für die Vergangenheit, die damit verbundene Amnestie für Steuerpflichtige, Bankmitarbeiter und Vermögensverwalter sowie die Einführung einer anonymen, abgeltenden Quellensteuer für künftige Kapitalerträge in der Schweiz. Diese Abkommen wurde ergänzt zum 05.04.2012 und soll Anfang 2013 in Kraft treten. Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung wurde vom Bundeskabinett beschlossen.
25. Apr. 2012
Das Bundesministerium der Finanzen stellt mit Schreiben vom 13.04.2012 (IV C 5 - S 2332/07/0001) klar unter welchen Voraussetzungen die Übernahme von Studiengebühren im Rahmen eines berufsbegleitenden Studiums durch den Arbeitgeber steuerfrei ist.
19. Apr. 2012
Die sogenannte Micro-Richtlinie der EU mit Erleichterungen bei der Jahresabschlusserstellung und reduzierten Offenlegungspflichten für Kleinstunternehmen wurde verabschiedet!
04. Apr. 2012
Private Kapitalerträge unterliegen seit 2009 der Abgeltungsteuer. Sie gehören damit nicht mehr zu den progressiv besteuerten Einkünften, sondern werden mit einem fixen Steuersatz von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert. Der abgeltende Steuerabzug wird i. d. R. bereits an der Quelle, d. h. auf Ebene der ausschüttenden Gesellschaften bzw. der Depot führenden Banken vorgenommen. Kapitalerträge erscheinen damit nur noch im Ausnahmefall in der Einkommensteuererklärung.
02. Apr. 2012
Die Verärgerung der Gewerbetreibende über die neu geregelte Hinzurechnung ab 2008 beim Gewerbeertrag ist groß.
Ab 2008 hat sich die Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer erheblich geändert. Für die Berechnung der Hinzurechnung werden nicht nur langfristigen Darlehenszinsen sondern die gesamte Finanzierungsaufwendungen herangezogen. Erfasst werden außerdem 20 % der Miet- und Pachtzinsen sowie Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter. Desweiteren ist ab 2008 neu, die Hinzurechnung für "in Grundbesitz bestehende Wirtschaftsgüter". Hinzugerechnet werden 65 % der Miet- und Pachtzinsen sowie Leasingraten für unbewegliche Wirtschaftsgüter. Der Zusammenhang mit einer Betriebsaufspaltung, Betriebsverpachtung oder die Versteuerung beim Empfänger der Miet- und Pachtzinsen sowie den Leasingraten bei beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern ist unbeachtlich.
28. Mär. 2012
Leistet der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlich erbrachten Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit pauschale Zuschläge an den Arbeitnehmer, sind diese Zuschläge nach § 3b EStG begünstigt. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Zuschläge übereinstimmend als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Einzelabrechnung zum jährlichen Abschluss des Lohnkontos geleistet werden.