Steuerberater informieren (Lahr, Ortenau) | Elektronische Kassenbetriebsprüfung
Nachfolgend werden die wesentlichen Neuregelungen dargestellt.
Bei der Verwendung elektronischer Kassensysteme (elektronische Registrierkassen und PC-Kassensysteme) ist nach dem Schreiben des BMF vom 26. November 2010 zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften folgendes zu beachten:
- Die mittels Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion oder Taxametern (Datenverarbeitungssystem) erstellten Unterlagen/Daten müssen in elektronischer Form aufbewahrt werden!
- Das Löschen der Journaldaten und die Aufbewahrung lediglich der ausgedruckten Unterlagen (Kassenbericht, …) ist nicht mehr zulässig!
- Zu speichernde steuerlich relevante Daten sind insbesondere:
- Programmier- und Stammdatenänderungsdaten
- Journal- und Auswertungsdaten
- Das verwendete Kassensystem muss den GoB und den GoBS entsprechen!
- Die Feststellungslast dafür trägt der Steuerpflichtige, also Sie.
- Die Speicherung auf externen Datenträgern oder in einem Archivsystem ist möglich, wenn Daten unveränderbar und maschinell auswertbar sind. Ein Archivsystem muss die gleichen Auswertungen wie jene im laufenden System ermöglichen.
- Weitere Anforderungen sind:
- Aufzeichnung der unterschiedlichen Zahlungswege (Barzahlung oder Kreditkarte; Lastschriften,…)
- Die konkreten Einsatzorte und -zeiträume der Kassen sind zu protokollieren und aufzubewahren.
- Aufzeichnungen müssen für jede einzelne Kasse getrennt geführt und aufbewahrten werden.
- Aufbewahrung aller Organisationsunterlagen, insbesondere der Bedienungsanleitung, der Programmieranleitung und aller weiteren Anweisungen zur Programmierung.
Ist das von Ihnen verwendete Kassensystem dazu in der Lage, gelten diese Anforderungen ab sofort. Prüfen Sie daher die Leistungsfähigkeit Ihrer Systeme. Die Finanzverwaltung fordert in zumutbaren Fällen eine Modernisierung (Anpassung von Hard- und/oder Software) der Kasse.
Steuerberaterin Elena Schies von Himmelsbach & Sauer Partnerschaft in der Einsteinalle in Lahr (Schwarzwald) und im Kinzigtalblick in Seelbach (Schutter) im Ortenaukreis weist darauf hin, dass es notwendig ist die verwendete Kasse durch den Kassenaufsteller prüfen zu lassen und sich gegebenenfalls durch diesen schriftlich bestätigen zu lassen, dass eine Modernisierung (Anpassung von Hard- und/ Software) nicht möglich ist. Ist dies der Fall können die Geräte noch bis zum 31.12.2016 verwendet werden.
Übersicht

