Statistik

Wirtschaftsprüfung

Die Durchführung der gesetzlichen und freiwilligen Jahresabschlussprüfung wird durch unsere darauf spezialisierte Wirtschaftsprüfungsabteilung nach den Vorschriften des HGB unter Berücksichtigung der Verlautbarungen des IDW unter Leitung von Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Alfred Himmelsbach durchgeführt.

  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind gem. § 316 HGB verpflichtet ihre Jahresabschlüsse durch einen vereidigten Buchprüfer bzw. Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Andernfalls sind sie die Jahresabschlüsse nichtig.
  • Freiwillige Prüfungen werden hauptsächlich auf Anforderung von Banken durchgeführt.
Unsere Kanzlei hat den „Peer Review“ erfolgreich bestanden und ist mit der „Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 6 Satz 3 WPO“ vom 13. November 2007 berechtigt, Jahresabschlussprüfungen durchzuführen.